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Das Land Baden-Württemberg hat gestern die Maskenpflicht in Arztpraxen neu geregelt. Von nun an sind Patienten dazu verpflichtet, bei ihrem Besuch in einer Arztpraxis eine der folgenden drei Maskentypen zu tragen:
OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10)
FFP2 (DIN EN 149:2001)
Masken der Normen KN95/N95
Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren dürfen weiterhin nicht-medizinische Alltagsmasken tragen. Kinder bis 5 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
89584 Ehingen
Mo - Fr: 7:00 bis 18:00 Uhr
nach Terminbuchung
Sa: 8:00 bis 10:00 Uhr
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07391 - 7714700 | |
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