Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:
Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!
Akupunktur zur Migräneprophylaxe
Als Therapieform der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) kann die Akupunktur Migränepatientinnen und -patienten helfen, indem sie Schmerzen lindert und möglichen Anfällen vorbeugt. Dabei werden filigrane Nadeln an zuvor bestimmten Punkten des Körpers gesetzt, deren Nutzen für die Therapie von Migräneschmerzen nachgewiesen wurde und weniger Nebenwirkungen mit sich bringt als eine Behandlung mit Medikamenten.
Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe
Die Akupunktur kann ebenfalls bei Kopfschmerzpatienten eine Verbesserung der Symptome herbeiführen. Auch hier werden feine Nadeln an zuvor festgelegten Punkten gesetzt, die weniger Nebenwirkungen verursachen als eine Medikamententherapie. Jedoch gibt es keine ausreichenden Studien auf diesem Gebiet, die eine Wirksamkeit der Akupunktur bei Spannungskopfschmerzen bestätigen würden.
Atteste und Gutachten
Atteste und Gutachten können keine Verbesserung Ihrer Krankheitssymptome ermöglichen. Der Zweck ist es, Ihren Gesundheitszustand fachlich zu beschreiben. Daher ist die Ausstellung von Gutachten und Attesten Gesetzes wegen von der Übernahme zur Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber.
Bestimmung der Protein-C-Aktivität ("Thrombose-Check")
Die Protein-C-Aktivität ist ein Faktor, der Ihre Neigung zur Produktion von Blutgerinnseln beschreibt. Die Bestimmung Ihrer Protein-C-Aktivität wird nur dann von Krankenkassen übernommen, wenn ein Verdacht auf eine Gerinnungsstörung oder das Auftreten einer Thrombose besteht. Ohne einen konkreten Verdacht ist diese Bestimmung eine individuelle Gesundheitsleistung.<strong> </strong>
Bestimmung des HbA1c-Wertes ("Diabetes-Vorsorge")
Die Bestimmung des HbA1c-Wertes ist bei Diabetikern eine Leistung, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Ist jedoch bis jetzt kein Diabetes mellitus bei Ihnen diagnostiziert worden, ist ein HbA1c-Test eine individuelle Gesundheitsleistung, da zur Früherkennung, Feststellung und Vorsorge von Diabetes eine direkte Zuckerbestimmung genauso effektiv ist. Eine direkte Zuckerbestimmung wird von Ihrer Krankenkasse in jedem Fall übernommen.