So funktioniert der neue mRNA Impfstoff:
Quelle: https://biontech.de/covid-19-portal/mrna-vaccines
Der Impfstoff codiert die Präsentation kleiner, harmloser Fragmente des COVID-19-Virus für die Immunzellen, sodass diese „lernen“, wie sie das Virus erkennen und angreifen können. Das Immunsystem hat nach Ende dieses Lernprozesses das nötige Handwerkszeug, um schnell den COVID-19-Virus bekämpfen zu können und seine Ausbreitung im menschlichen Körper und auf andere Personen zu verhindern.
Die Coronavirus-Impfungen sind angelaufen. Gestartet wird mit der Gruppe der höchsten Prioritätsstufe. Dazu gehören
Impfungen sind ausschließlich in den Impfzentren möglich, eine Impfung in den Praxen kann nicht stattfinden. Um einen Impftermin zu vereinbaren, rufen sie bitte direkt die Hotline 116117 an oder machen Sie online einen Termin unter https://www.impfterminservice.de/impftermine.
Wenn Sie abklären lassen möchten, ob bei Ihnen der Verdacht einer Corona-Infektion besteht, bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren. Liegt ein begründeter Verdacht vor, erhalten Sie von unserer Praxis eine Überweisung zur Fieberambulanz oder eine Corona-Schwerpunktpraxis in Ihrer Nähe. Patienten unserer Praxis können sich alternativ auch direkt in unserem Labor testen lassen.
Wir bitten Sie, für einen Corona-Test telefonisch oder per Termin-Kontaktformular einen Termin mit uns zu vereinbaren. Corona-Tests ohne Termin werden nicht durchgeführt. Sollten wir nicht Ihr Hausarzt sein bzw. keine Vertretung für Ihren Hausarzt haben, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Führt Ihr Hausarzt keinen Corona-Abstrich durch, können Sie sich direkt an die Corona-Schwerpunkt-Praxen wenden. Eine digitale Landkarte alle Corona-Schwerpunkt-Praxen finden Sie hier. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zur digitalen Suche von Corona-Schwerpunkt-Praxen in Baden-Württemberg klicken Sie einfach die Landkarte an:
Wenn ein Patient keine Symptome aufweist, aber vom Arbeitgeber prophylaktisch freigestellt wird, kann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Für das Ausstellen einer AU-Bescheinigung muss zwingend eine Krankheit vorliegen.
Erkrankte Mitarbeitende sollten unbedingt der Arbeit fernbleiben und haben aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bleibt jemand aus Angst vor Ansteckung zuhause, ohne dass dies behördlich angeordnet oder mangels arbeitgeberseitiger Schutzmaßnahmen gerechtfertigt ist, so besteht für diese Zeit mangels Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Lohn. Mehr dazu auch in unseren Praxis-News.
Ab sofort kann in unserer Praxis der Labor-Test auf IgG-Antikörper (IgK-AK) gegen SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Dieser Test dient dazu, eine durchlaufene Infektion mit SARS-CoV-2 und die mögliche Immunität gegenüber COVID-19 nachzuweisen.
Wir bieten eine Video-Sprechstunde einrichten. So können sich in Quarantäne befindende Patienten nach telefonischer Terminabsprache per Video-Chat mit Dr. Schubert sprechen.
Sie können direkt von Ihrem Smartphone aus Rezepte bei uns online bestellen und digital der Apotheke zusenden. So vermeiden Sie zusätzliche Wege und persönliche Kontakte. Zur Bestellung Ihrer Rezepte klicken Sie einfach hier. Das schützt Sie und trägt dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Der Schutz sowohl unserer Patienten, als auch unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Daher haben wir folgende räumliche Maßnahmen umgesetzt: